AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Photovoltaik Berg GmbH
Oldenburger Str. 26, 49610 Quakenbrück**

Stand: 2025

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Photovoltaik Berg GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Privatkunden (nachfolgend „Kunde“) über die Planung, Lieferung, Montage, elektrische Installation, Inbetriebnahme und Anmeldung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) einschließlich Speicher- und Wallboxsystemen.

2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

3. Das Leistungsangebot richtet sich deutschlandweit an Privatkunden.

2. Vertragsschluss

1. Unverbindlichkeit des Angebots
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

2. Auftragserteilung und technische Prüfung
Als Meisterbetrieb prüfen wir nach Auftragserteilung alle technischen und baulichen Voraussetzungen nochmals sorgfältig.
Der Auftrag steht bis zum Abschluss dieser Prüfung unter einem technischen Vorbehalt.

3. Prüf- und Freigabevorbehalt (14 Tage)
Sollten sich innerhalb von 14 Tagen nach Auftragseingang zwingende technische Anpassungen ergeben oder bislang nicht erkennbare bauliche Besonderheiten sichtbar werden, stimmen wir diese vor der Ausführung mit dem Kunden ab.
Falls eine Umsetzung aus technischen Gründen nicht möglich ist, behalten wir uns vor, den Auftrag innerhalb dieser Frist anzupassen oder abzulehnen.
Nach Ablauf der Frist gilt der Auftrag automatisch als technisch freigegeben und bestätigt.

4. Preisgrundlage
Grundlage für den Angebotspreis sind ausschließlich die Informationen und Gegebenheiten, die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Angebotskalkulation vorliegen (z. B. Fotos, Angaben des Kunden, Vor-Ort-Besichtigung).
Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten hiervon ab oder werden verdeckte Mängel erst während der Installation sichtbar, gilt der Fest- bzw. Angebotspreis nicht. In diesen Fällen können notwendige Nachträge berechnet werden.

5. Netzbetreibervorbehalt
Der Vertrag gilt vorbehaltlich einer positiven Zusage des zuständigen Netzbetreibers, die projektierte Photovoltaikanlage am Standort des Kunden anzuschließen.

3. Leistungsumfang

1. Der Auftragnehmer erbringt – sofern im Angebot ausgewiesen – folgende Leistungen:

  • Beratung & Planung
  • Lieferung der PV-Komponenten zur eigenen Montage
  • DC-Montage
  • AC-Montage
  • Inbetriebnahme
  • Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Kommunikation zum Zählerwechsel (sofern der Netzbetreiber den Auftragnehmer kontaktiert)
  • Erstellung der Inbetriebsetzungsunterlagen
  • Einrichtung des Monitoring-Systems

2. Nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

  • Vollumfängliche Gerüststellung ab ca. 6 m Traufhöhe
  • Notwendige Erdarbeiten und Verlegung von Leerrohren, die für die unterirdische Verlegung von Leitungen erforderlich sind, sind bauseits zu erbringen.
  • Ersatzbeschaffung von Dachziegeln
  • Blitzschutz, Statikprüfung, Brandschutzmaßnahmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer für DC- und AC-Montage einzusetzen.

4. Pflichten des Kunden

1. Zugang, Baustellenvorbereitung & Dachbedingungen
Der Kunde stellt sicher:

  • freien und uneingeschränkten Zugang zum Gebäude, Dach und Technikraum,
  • eine freie, sichere und tragfähige Begehbarkeit der Dachfläche,
  • die Bereitstellung eines geeigneten Gerüsts ab einer Traufhöhe von über 6 m,
  • ausreichende Ersatz-Dachziegel in passender Form, Größe und Qualität,
  • einen funktionsfähigen Zählerschrank gemäß den technischen Vorgaben des Netzbetreibers.

2. Pflicht zur Bereitstellung einer funktionsfähigen LAN-Verbindung
Der Kunde ist verpflichtet, am Installationsort des Wechselrichters und am Zählerplatz (Zählerschrank) jeweils eine dauerhaft funktionsfähige LAN-Verbindung (Ethernet) bereitzustellen.
Eine Verbindung über WLAN ist nicht ausreichend und wird vom Auftragnehmer nicht unterstützt.

Bauseits sind insbesondere bereitzustellen:

  • zwei LAN-Kabel in ausreichender Länge (Wechselrichter + iMSys-Zähler),
  • ggf. notwendige Repeater, Switches, Powerline-Adapter oder andere Netzwerkkomponenten zur Sicherstellung einer stabilen Verbindung,
  • eine funktionsfähige Internetverbindung am Standort der Anlage.

Die LAN-Verbindung ist zwingend erforderlich für:

  • die Inbetriebnahme des Wechselrichters und dessen Monitoring,
  • die Funktion und Kommunikationsfähigkeit des intelligenten Messsystems (iMSys),
  • die gesetzlich vorgeschriebene Übertragung von Messwerten, Lastgängen und Steuerungsdaten.

Ist die LAN-Verbindung am Installationstag nicht vorhanden oder nicht funktionstüchtig, können Installation und Inbetriebnahme nicht oder nur eingeschränkt erfolgen.
Daraus entstehende Mehraufwände, Wiederanfahrten oder Terminverschiebungen werden dem Kunden gemäß Aufwand in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, Monitoring-Ausfälle oder Messdatenprobleme, die auf fehlende oder unzureichende LAN-Verbindungen zurückzuführen sind.

3. Statik & Gebäudeverantwortung
Die Verantwortung für die Statik des Gebäudes oder der Dachkonstruktion liegt ausschließlich beim Kunden bzw. einem von ihm beauftragten Statiker.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf mangelnde Tragfähigkeit, Materialermüdung oder sonstige bauliche Mängel zurückzuführen sind.

4. Dachzustand & bruchgefährdete Materialien
Der Kunde haftet für beschädigte, brüchige oder ungeeignete Dachziegel.
Aufgrund von Alter, Materialermüdung oder Herstellungsvarianten können Ziegel während der Montage brechen.
Diese Risiken trägt der Kunde.

5. Bereitstellung relevanter Informationen und Unterlagen
Der Kunde stellt alle für Planung und Installation erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereit (z. B. Fotos, Pläne, technische Daten, Standortinformationen).
Fehlende oder falsch übermittelte Informationen können zu Mehraufwand oder Nachträgen führen.

6. Eigenleistungen des Kunden
Eigenleistungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Absprache zulässig.
Für Bereiche, in denen der Kunde Eigenleistungen erbringt, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche des Auftragnehmers sowie der Hersteller.

7. Verdeckte Mängel & unvorhersehbare Hindernisse
Verdeckte Mängel an Dach, Elektrik oder Leitungswegen, die erst bei der Montage sichtbar werden (z. B. Asbest, defekte Leitungen, ungeeignete Sparren, fehlende Tragfähigkeit), können zu:
– zusätzlichem Aufwand,
– notwendigen Nachträgen oder
– einer Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund führen.

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die im Angebot genannten Preise sind Festpreise auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen.

2. Entstehen zusätzliche Arbeiten aufgrund falscher, unvollständiger oder fehlender Informationen, werden diese nach Rücksprache zusätzlich berechnet.

3. Abschlagszahlungen erfolgen gemäß dem individuellen Angebot.

4. Der Restbetrag ist nach erfolgter AC-Montage und Inbetriebnahme fällig.

5. Im Falle von Nachträgen wird das Angebot erweitert.

 

6. Termine & Ausführungsfristen

1. Liefer- und Montagtermine sind voraussichtlich und unverbindlich.

2. Terminverschiebungen aufgrund folgender Umstände berechtigen den Kunden nicht zu Schadensersatz oder Vertragsrücktritt:

  • Witterungseinflüsse
  • fehlende Dachzugänglichkeit
  • Lieferverzögerungen von Herstellern
  • Verzögerungen durch Netzbetreiber
  • Krankheit oder Ausfälle von Monteuren

3. Wird der Kunde zum vereinbarten Termin nicht angetroffen oder ist die Baustelle nicht vorbereitet, werden Anfahrt und Wartezeiten berechnet.

 

7. Abnahme

1. Die Abnahme der Anlage erfolgt durch:

  • Nutzung der Anlage durch den Kunden
  • oder automatisch („fiktive Abnahme“) 7 Tage nach Übergabe, sofern keine schriftliche Mängelanzeige erfolgt.

2. Die AC-Montage und Funktionsprüfung gelten als maßgeblicher Zeitpunkt der Übergabe.

 

8. Anmeldung & Netzbetreiber

1. Der Auftragnehmer übernimmt die technische Anmeldung beim Netzbetreiber.

2. Der Auftragnehmer übernimmt die Kommunikation zum Zählerwechsel, sofern der Netzbetreiber sich direkt an ihn richtet.

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder technische Vorgaben des Netzbetreibers.

4. Der Vertrag über die Einspeisevergütung (EEG-Vertrag) wird ausschließlich zwischen Netzbetreiber und Kunde geschlossen.

 

9. Gewährleistung & Garantien

1. Gewährleistung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer gewährt auf sämtliche von ihm erbrachten Montageleistungen eine Gewährleistung von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme gemäß Ziffer 7.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die fachgerechte Ausführung der Montagearbeiten.

2. Herstellergarantien für gelieferte Komponenten
Für alle gelieferten Komponenten (insbesondere PV-Module, Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallboxen, Wärmepumpen, Komponenten der Messstellenbetriebstechnik sowie sonstige Zubehörteile) gelten ausschließlich die Herstellergarantien und die vom jeweiligen Hersteller festgelegten Garantiebedingungen.
Der Auftragnehmer ist nicht Garantiegeber, sondern vermittelt ausschließlich die Garantie des Herstellers.

3. Bereitstellung der Garantiebedingungen
Soweit vom Hersteller bereitgestellt, erhält der Kunde die jeweiligen Garantiebedingungen als PDF-Dokument im Rahmen des Angebots.
Für Produkte, deren Hersteller die Garantiebedingungen ausschließlich online zur Verfügung stellen (z. B. Tesla Wall Connector), gelten die jeweils auf der Herstellerwebseite veröffentlichten Bedingungen in ihrer aktuellen Fassung.

4. Pflichten des Kunden für den Erhalt der Herstellergarantie
Die Einhaltung aller vom Hersteller geforderten Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Garantie – insbesondere Registrierungspflichten, Montage- oder Inbetriebnahmeprotokolle, Wartungsintervalle, technische Betriebsparameter oder sonstige Bedingungen – obliegt ausschließlich dem Kunden.
Unterbleibt die Einhaltung dieser Voraussetzungen, können Herstelleransprüche erlöschen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

5. Geltendmachung von Garantieansprüchen
Garantieansprüche aus Herstellergarantien sind ausschließlich direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.
Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen, übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung für Umfang, Anerkennung oder Bearbeitung des Garantieanspruchs.

6. Ausschluss der Gewährleistung des Auftragnehmers
Von der Gewährleistung des Auftragnehmers ausgeschlossen sind insbesondere:
– Ersatz-Dachziegel
– Schäden durch Eigenleistungen des Kunden
– Schäden aufgrund von Witterung, Sturm, Hagel, Blitz, Überspannung oder sonstigen äußeren Einflüssen
– Schäden durch fehlerhafte oder unzureichende LAN-, Netzwerk- oder Internetverbindungen
– Schäden durch Dritte
– Schäden durch verdeckte oder bauliche Mängel am Gebäude (z. B. statische Probleme, brüchige Dachziegel, fehlerhafte Elektroinstallation)
– Monitoring-Ausfälle oder Datenverluste (z. B. durch Router, WLAN, LAN, Netzbetreiberrestriktionen, iMSys-Kommunikation)

7. Abgrenzung Garantie vs. Gewährleistung
Herstellergarantien stellen freiwillige Leistungen des Herstellers dar und erweitern nicht die gesetzliche Gewährleistung des Auftragnehmers.
Eine Erweiterung oder Verlängerung der Gewährleistung des Auftragnehmers erfolgt durch Herstellergarantien nicht.

 

10. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

2. Leicht fahrlässige Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen.

3. Die Haftungssumme ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

4. Ausgeschlossen sind:

  • entgangene Einspeiseerlöse
  • Produktions-/Ertragsausfälle
  • indirekte oder Folgeschäden
  • Schäden durch höhere Gewalt
  • Schäden durch Materialermüdung am Gebäude
  • Schäden, die durch fehlende Statik oder alte Dachziegel entstehen

 

11. Datenschutz

1. Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet.

2. Der Kunde stimmt der Weitergabe relevanter Daten an Subunternehmer, Hersteller, Netzbetreiber und notwendige Dienstleister ausdrücklich zu.

3. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

 

12. Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in 49610 Quakenbrück.

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

 

13. Intelligentes Messsystem (iMSys), Messstellenbetrieb & dynamische Stromtarife (SpotmyEnergy GmbH)

1. Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer bietet dem Kunden ein intelligentes Messsystem (iMSys) der SpotmyEnergy GmbH, Hafenstraße 4a, 51063 Köln, als Bestandteil seines Angebots an.
Sofern der Kunde nicht bereits über ein funktionierendes iMSys verfügt, erfolgt im Zuge der AC-Montage ein Zählerwechsel mit anschließender Einleitung des Messstellenbetreiberwechsels zur SpotmyEnergy GmbH.
Der iMSys-Service umfasst:
– Lieferung und Installation des iMSys
– Zählerwechsel (in der Regel möglich, abhängig von technischen Voraussetzungen am Zählerplatz und Datenübertragung)
– Übermittlung aller für den Wechsel erforderlichen Daten an SpotmyEnergy
– Aktivierung des Messstellenbetriebs

Das iMSys verbleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum der SpotmyEnergy GmbH.

2. Vertragspartner & Preise
Für den Messstellenbetrieb kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der SpotmyEnergy GmbH ein eigenständiger Messstellenbetriebsvertrag zustande.
Die jährliche Grundgebühr beträgt 100 € / Jahr.
Optional kann der Kunde über die SpotmyEnergy GmbH einen dynamischen Stromtarif („SmartDynamo“) abschließen.
Die Grundgebühr hierfür beträgt 8,99 € / Monat.
Änderungen der Entgelte durch SpotmyEnergy gemäß deren AGB bleiben vorbehalten.

3. Rolle des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer vermittelt den Messstellenbetrieb und die optionalen dynamischen Stromtarife.
Der Auftragnehmer ist nicht Messstellenbetreiber, nicht Energieversorger und nicht Garantiegeber.
Support- oder Reklamationsanfragen nimmt der Auftragnehmer entgegen und leitet diese an SpotmyEnergy weiter.

Eine eigene Gewährleistung oder Haftung für das iMSys, Messdatenqualität, Datenfernübertragung, Portal- oder App-Funktionalitäten, Optimierungsfunktionen oder Stromtarife wird ausgeschlossen.

4. Zählerwechsel, technische Voraussetzungen & Einschränkungen
Der Zählerwechsel kann durch den Auftragnehmer durchgeführt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
– der Zählerplatz entspricht den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers,
– eine funktionsfähige LAN-/Internetverbindung am Installationsort besteht oder Mobilfunkempfang gegeben ist,
– keine durch den Kunden oder Dritte verursachten technischen Hinderungsgründe entgegenstehen.

Sollte eine Datenfernübertragung gemäß den Anforderungen der SpotmyEnergy GmbH nicht möglich sein, kann die SpotmyEnergy GmbH die Übernahme des Messstellenbetriebs ablehnen.
In diesem Fall kann der Messstellenbetriebsvertrag durch SpotmyEnergy oder den Kunden beendet werden; entstehende Kosten richten sich nach den AGB der SpotmyEnergy GmbH.

Verfügt der Kunde bereits über ein funktionsfähiges iMSys, entfällt der Zählerwechsel.

5. Dynamische Stromtarife
Der optionale Abschluss eines dynamischen Stromtarifs („SmartDynamo“) erfolgt direkt zwischen Kunde und SpotmyEnergy GmbH.
Der Auftragnehmer vermittelt lediglich den Abschluss.
Die Berechnung der Stromkosten, Netzentgelte, Umlagen, Spotmarktpreise, Optimierungsfunktionen sowie etwaige Preisänderungen richten sich ausschließlich nach den AGB der SpotmyEnergy GmbH.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Preisänderungen, Preismechanismen, Spotmarktpreisrisiken, Datenverluste oder Prognosefehler.

6. Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nicht für:
– Unterbrechungen oder Störungen des Messstellenbetriebs,
– Datenübertragungsfehler (LAN/Mobilfunk),
– fehlende Datenverfügbarkeit oder Messfehler,
– Störungen oder Verzögerungen durch Netzbetreiber oder SpotmyEnergy GmbH,
– Fehlfunktionen oder Ausfälle des SpotmyEnergy-Portals, der App oder des Energiemanagementsystems (EMS),
– Preisentwicklungen am Strommarkt oder nachteilige Kostenentwicklungen.

Im Übrigen gilt Ziffer 10 dieser AGB.

7. Datenschutz & Datenübermittlung
Der Kunde stimmt zu, dass alle für Messstellenbetrieb und Stromlieferung erforderlichen Daten an die SpotmyEnergy GmbH sowie an Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Energieversorger übermittelt werden.
Dies umfasst insbesondere:
– Zählerdaten, Lastgangdaten, technische Anschlussdaten,
– Daten zur Identifikation der Messstelle,
– Daten für den Messstellenbetreiberwechsel und Stromlieferantenwechsel.
Maßgeblich sind die Datenschutzbestimmungen der SpotmyEnergy GmbH.

8. Vollmacht des Kunden
Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer eine Vollmacht, die ihn berechtigt:
– den Messstellenbetreiberwechsel einzuleiten,
– bestehende Zählerverträge zu kündigen,
– technische Anmeldungen durchzuführen,
– notwendige Daten und Unterlagen zu übermitteln und entgegenzunehmen,
– Untervollmachten an Partner, darunter die SpotmyEnergy GmbH, zu erteilen.

Die vom Kunden zusätzlich direkt an die SpotmyEnergy GmbH zu erteilenden Vollmachten bleiben hiervon unberührt.